Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026. Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von PlanEule als Software as a Service.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von PlanEule zwischen der VICO Ventures UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 37, 85123 Karlskron (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Kunden sind Schulen, Schulträger und sonstige Einrichtungen, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Für öffentliche Auftraggeber gehen zwingende vergaberechtliche Vorgaben vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden PlanEule über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Funktionsübersicht und der Preisübersicht in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Die Software erzeugt Vorschläge für Stunden- und Vertretungspläne. Die Entscheidung über deren Umsetzung trifft ausschließlich der Kunde. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die Richtigkeit einer dienst- oder arbeitsrechtlichen Entscheidung des Kunden.
(3) Der Anbieter entwickelt PlanEule fortlaufend weiter. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig.
(4) Die Einrichtung der Stammdaten des Kunden ist im Preis enthalten und wird in Zusammenarbeit mit dem Kunden erbracht. Der Kunde stellt die dafür erforderlichen Angaben bereit.
§ 3 Testphase
(1) Der Kunde kann PlanEule vierzehn Tage ab Einrichtung des Zugangs unentgeltlich testen. Die Angabe von Zahlungsdaten ist dafür nicht erforderlich.
(2) Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über.
(3) Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. § 6 gilt insoweit nicht.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisübersicht. Die Staffelung erfolgt nach der Zügigkeit der Schule. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig, jeweils zu Beginn des Vertragsjahres. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
(3) Ändert sich die Zügigkeit der Schule während der Laufzeit, wird die Vergütung zum Beginn des folgenden Vertragsjahres angepasst.
(4) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft ein Jahr ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er benennt die Personen, die Zugang erhalten, und entzieht ihn unverzüglich, wenn die Voraussetzungen entfallen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten berechtigt ist. Das gilt insbesondere für Bewerberdaten im Vertretungspool und für Beschäftigtendaten.
(3) Der Kunde beteiligt gegebenenfalls den Personalrat und erfüllt seine Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten selbst.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Vertrag wird als Bestandteil dieses Vertrages geschlossen.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
(3) Der Rechenkern verarbeitet ausschließlich pseudonymisierte Daten. Eine Zuordnung zu natürlichen Personen ist dort technisch nicht vorgesehen.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, PlanEule bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
§ 10 Datenrückgabe und Löschung
(1) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Die Anforderung muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende erfolgen.
(2) Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von 90 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Für die Überlassung auf Zeit gilt Mietrecht.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Kunde sichert seine Daten im Rahmen des Zumutbaren selbst. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.